FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 02.10.2007
4 K 9/06
Normen:
UStG § 2 Abs. 2 Satz 2 ; UstG § 15 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 341

Zurechnung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug nach dem Ende der ersten Organschaft

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 4 K 9/06

DRsp Nr. 2008/735

Zurechnung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug nach dem Ende der ersten Organschaft

Die Vorsteuer aus Leistungen, die die Organgesellschaft während des Bestehens einer Organschaft bezogen hat, für die die Rechnung aber erst in dem Zeitpunkt zugeht, in dem die Organgesellschaft bereits zu neuen Organträger gehört, steht nicht dem neuen Organträger zu.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 2 Satz 2 ; UstG § 15 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin Vorsteuer aus Rechnungen an ihre Organtochter zusteht, bei denen die entsprechenden Leistungen zu einem Zeitpunkt erbracht worden sind, als die Organtochter noch zu einem anderen Organträger gehörte. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: