Die Parteien heirateten am 6. Dezember 1968 und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ihre Ehe ist inzwischen geschieden, und zwar aufgrund eines am 11. März 1982 zugestellten Scheidungsantrags.
Durch notariellen Vertrag vom 13. Januar 1973 schenkten die Eltern der Beklagten dieser einen 611 m² großen Bauplatz im Werte von 6.000 DM. Im gleichen Vertrag wurde beurkundet, daß die Beklagte eine ideelle Hälfte des von ihr erworbenen Grundstücks dem Kläger schenkt.
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