Zustimmungsbedürftigkeit der Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung
BGH, vom 27.01.1983 - Aktenzeichen IX ZR 95/81
DRsp Nr. 1994/4758
Zustimmungsbedürftigkeit der Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung
Die Begründung einer Bürgschaftsverpflichtung stellt selbst dann kein zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft im Sinne des § 1365 Abs. 1BGB dar, wenn der Ehegatte sich über den Wert seines gesamten Vermögens hinaus verbürgt hat, also zur Erfüllung sein ganzes Vermögen herangezogen werden müßte.