ZWEITER TEIL Besondere Bewertungsvorschriften SECHSTER ABSCHNITT Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalges... B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen II. Besonderer Teil c) Weinbauliche Nutzung
ZWEITER TEIL Besondere Bewertungsvorschriften SECHSTER ABSCHNITT Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalges... B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen II. Besonderer Teil c) Weinbauliche Nutzung
(1) Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln.(2) Abschläge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.