(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben:
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro Prozentsatz in der Steuerklasse I II III 75 000 7 15 30 300 000 11 20 30 600 000 15 25 30 6 000 000 19 30 30 13 000 000 23 35 50 26 000 000 27 40 50 über 26 000 000 30 43 50
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|