§ 22 AStG
Stand: 21.12.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen, BGBl. I Nr. 397
Siebenter Teil Schlußvorschriften

§ 22 AStG Neufassung des Gesetzes

§ 22 Neufassung des Gesetzes

AStG ( Außensteuergesetz )

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.