§ 327 a HGB
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
DRITTES BUCH Handelsbücher
ZWEITER ABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellsch...
Vierter Unterabschnitt Offenlegung. Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle

§ 327 a HGB Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

§ 327 a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

HGB ( Handelsgesetzbuch )

§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.