ZWEITER TEIL Besondere Bewertungsvorschriften ERSTER ABSCHNITT Einheitsbewertung B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen II. Besondere Vorschriften c) Weinbauliche Nutzung
ZWEITER TEIL Besondere Bewertungsvorschriften ERSTER ABSCHNITT Einheitsbewertung B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen II. Besondere Vorschriften c) Weinbauliche Nutzung
Bei der Berücksichtigung der inneren Verkehrslage sind abweichend von § 38 Abs. 2 Nr. 1 nicht die tatsächlichen Verhältnisse, sondern die in der Weinbaulage regelmäßigen Verhältnisse zugrunde zu legen; § 41 ist entsprechend anzuwenden.