Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften, BGBl. I S. 2434
Zweites Buch Verschmelzung Zweiter Teil Besondere Vorschriften Dritter Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 66, 67, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.