15.8 Beachtung von Sperr- und Behaltensfristen

Autor: Ott

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Das Steuerrecht in Deutschland ist durchzogen von Regelungen zu Sperr- und Behaltensfristen, deren Nichtbeachtung zu gravierenden Steuerfolgen führen kann. Solche Sperr- und Behaltensfristen bestehen auch im Zusammenhang mit der Veräußerung von Sachgesamtheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile) sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Bereits ein erster Blick in die einschlägigen Vorschriften zeigt, dass diese Fristen

eine unterschiedliche Dauer (drei, fünf, sechs, sieben und zehn Jahre) aufweisen und sogar unbefristet und daher zeitlos wirken,

teilweise vorwärts gerichtet (prospektiv) und teilweise rückwärts gerichtet (retrospektiv) sein können und

durchaus unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen können.

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