Autor: Kontny |
Die grundlegende Vorschrift zur Ermittlung des Gewerbeertrags i.S.d. §
Hinsichtlich des nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelten Gewinns besteht grundsätzlich eine materiellrechtliche Bindungswirkung für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Eine formale Bindungswirkung der Einkommen- und Körperschaftsteuerbescheide im Sinne eines Grundlagenbescheids besteht hingegen nicht. Allerdings ergeben sich auch bei der materiellrechtlichen Bindungswirkung aufgrund des Objektsteuercharakters der Gewerbesteuer verschiedene Ausnahmen. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von Veräußerungsgewinnen i.S.d. § 16 EStG. Mangels Gewerbebetriebs i.S.v. §
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