19.3 Grunderwerbsteuer beim Asset Deal

Autor: Schley

19.3.1 Ermittlung der Bemessungsgrundlage

19.33

Wenn zu den Vermögensgegenständen, die im Rahmen eines Asset Deals erworben werden, auch inländische Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte gehören (vgl. § 2 GrEStG), dann löst dies nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grunderwerbsteuer aus. Hierbei handelt es sich um so viele grunderwerbsteuerbare Vorgänge, wie Grundstücke vom Unternehmenskauf betroffen sind.1) Welcher Grunderwerbsteuersatz auf die betreffenden Grundstücke Anwendung findet, bestimmt sich danach, wo die Grundstücke belegen sind. Wird im Rahmen eines Asset Deals auch ausländischer Grundbesitz erworben, ergeben sich insoweit in Deutschland keinerlei grunderwerbsteuerliche Auswirkungen, da dem GrEStG nur inländischer Grundbesitz unterliegt (vgl. § 1 GrEStG).

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