19.6 Reform der Grunderwerbsteuer zum 01.07.2021 und weitere Reformpläne

Autor: Schley

19.94

Seit dem Jahr 2016 waren Bestrebungen im Gange, das GrEStG zu reformieren, um die "missliebigen Share Deals" einzuschränken, bei denen Grunderwerbsteuer ganz oder zumindest weit überwiegend vermieden werden konnte, wenn nicht die Immobile als solche erworben wurde (Grundstückskaufkaufvertrag, Asset Deal), sondern wenn stattdessen die Mehrheit der Anteile an der die Immobilie haltenden Gesellschaft erworben wurden (Share Deal). Diesem Anliegen folgend sah der Koalitionsvertrag der Großen Koalition für die Legislaturperiode bis 2021 vom 07.02.2018 Folgendes vor:1)

"Nach Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder werden wir eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden. Die gewonnenen Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden."

19.95

Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 31.07.20192) wurde ein erster Schritt zur Umsetzung dieses Vorhabens unternommen. Bis zur finalen Verabschiedung des Gesetzes hat es indes noch knapp zwei Jahre gedauert. Erst am 12.05.2021 wurde das "Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes"3) verabschiedet. .