20.2 Unternehmereigenschaft

Autor: Fietz

20.4

Der Begriff des Unternehmers ist der zentrale Begriff des Umsatzsteuerrechts.1) Ein steuerbarer Umsatz kann grundsätzlich nur durch einen Unternehmer erbracht werden. Gleichermaßen setzt der Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers voraus. Für die Frage, ob ein Unternehmenskauf umsatzsteuerrechtlich von Bedeutung ist, ist deshalb stets zu prüfen, ob die beteiligten Personen überhaupt Unternehmer sind oder durch den Kaufvorgang werden. Fehlt es an der Unternehmereigenschaft, ist die Umsatzsteuer insoweit für die steuerliche Betrachtung von untergeordneter Bedeutung. Dass bei einem Unternehmenskauf nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden kann, dass die Beteiligten Unternehmer sind, hängt insbesondere damit zusammen, dass beispielsweise das bloße Erwerben und Halten von Beteiligungen keine unternehmerische Tätigkeit darstellt.2)

20.5