22.1 Überblick

Autor: Schwan

22.1

Die ertragsteuerliche Organschaft findet in Deutschland auch im Mittelstand zunehmende Verbreitung. Laut der in diesem Jahr erschienenen Körperschaftsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts betrug die Anzahl der Organgesellschaften in Deutschland über 30.000. Zehn Jahre zuvor waren es noch 15.000.1) Dies ist nicht verwunderlich, ermöglicht es doch allein die ertragsteuerliche Organschaft, durch Abschluss eines auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags Gewinne und Verluste einer Kapitalgesellschaft mit Gewinnen und Verlusten in anderen Gesellschaften steuerwirksam zu verrechnen.2) Ihre zunehmende Verbreitung rückt sie auch immer mehr im Rahmen von Unternehmenstransaktionen in den Fokus.

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