22.3 Die unterjährige Beendigung als Regelfall

Autor: Schwan

22.3.1 Hintergrund der unterjährigen Vertragsbeendigung als Regelfall im Rahmen von Transaktionen

22.13

Auch wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist, werden laufende Gewinnabführungsverträge nur selten in einem Stadium beendet, in dem die Transaktion lediglich beabsichtigt ist. Zu groß sind selbst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags die ggf. eintretenden Nachteile für den Verkäufer, falls die Transaktion im letzten Moment - beispielsweise aufgrund einer gescheiterten Bankenfinanzierung - doch nicht zustande kommt.

22.14

Der beendete Gewinnabführungsvertrag erfordert in jedem Fall eine Abrechnung auf den Beendigungsstichtag, wofür eine Zwischenbilanz bzw. eine Zwischengewinn- und -verlustrechnung erforderlich ist.1) Soll die einmal beendete Organschaft wiederhergestellt werden, erfordert dies eine neue fünfjährige Mindestlaufzeit. Ist ein Verkauf weiterhin beabsichtigt, verhindert dies die Anerkennung der Organschaft, falls die Anteile vor Ablauf der Mindestlaufzeit verkauft werden. Denn dies dürfte steuerlich als unzulässige Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlaufzeit einzuordnen sein (R 14.5 Abs. 6 Satz 3 KStR).

22.15