28.2 Steuerliche Beurteilung

Autor: Scholz

28.3

Ist ein Teilbetrieb übertragen worden, und der Unternehmer führt seine Tätigkeit mit einem bei ihm verbliebenen Teilbetrieb fort, ist dies insoweit unproblematisch, als der Verkauf des Teilbetriebs nach § 16 EStG zu beurteilen ist.

28.4

Sind bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens Wirtschaftsgüter zurückbehalten worden, die nicht wesentlich sind und auch keinen Teilbetrieb darstellen, steht dies einer Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 EStG nicht entgegen. Diese Wirtschaftsgüter können dann entweder gesondert verkauft oder ins Privatvermögen überführt werden. In beiden Fällen kommt es zu einer Aufdeckung der stillen Reserven und Versteuerung im Rahmen der Aufgabe. Werden dabei z.B. Forderungen später nicht eingenommen oder erst nach einem Rechtsstreit gezahlt, kann es zu nachträglichen Betriebseinnahmen und Ausgaben kommen. Denn auf den Tag der Übertragung ist eine Schlussbilanz vom Veräußerer zu erstellen. Darin sind die betrieblichen Forderungen und Verbindlichkeiten erhalten.

28.5