7.3 Überblick über die grundsätzlichen Arten des Erwerbs

Autor: Kreide

7.35

Findet ein Unternehmenskauf im Rahmen einer Krise statt, gelten zunächst die allgemeinen Prinzipien von M&A-Transaktionen. Diese werden jedoch durch zahlreiche Besonderheiten modifiziert. Es sind dabei drei Grundkonstellationen zu unterscheiden:

Das zu erwerbende Unternehmen befindet sich in der Krise/Insolvenz,

der Verkäufer befindet sich in der Krise/Insolvenz, und

der Käufer befindet sich in der Krise/Insolvenz.

7.36

Immanent sind solchen Unternehmenskäufen dann vor allem die folgenden Risiken:

wirtschaftlicher Zusammenbruch des Geschäftsbetriebs,

Haftung für Altverbindlichkeiten/Altrisiken,

mögliches Risiko einer Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und

Anfechtung von erhaltenen Leistungen aufgrund Insolvenz des Vertragspartners.

7.37

Diese Themen sind bei der Durchführung der Transaktion zu beachten, für die prinzipiell drei Wege in Betracht kommen:

Share Deal - Erwerb der Gesellschaftsanteile an der Zielgesellschaft,

Asset Deal - Erwerb des Geschäftsbetriebs im Wege der Einzelübertragung der Vermögensgegenstände und

Kapitalerhöhung mit Verwässerung der Altgesellschafter (ggf. vollständig), bei Einbringung eines Darlehens in der Unterform des Debt-Equity-Swaps.

7.38

Welcher Weg der sinnvollste ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Dies gilt auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Dieses versteht der Gesetzgeber als einen "neutralen Rechtsrahmen", "".