7.7 Ausgewählte Gestaltungsrisiken im Nachgang zur Transaktion

Autor: Kreide

7.7.1 Nachlaufende Gesellschafterdarlehen

7.114

Lässt sich ein gesellschaftsfinanzierender Gesellschafter sein Darlehen beim Unternehmenskauf zurückzahlen, so droht bei einem nachlaufenden Insolvenzantrag des verkauften Unternehmens innerhalb eines Jahres die Anfechtung der Tilgungszahlung (§ 135 InsO). Seit Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts kommt es dabei nicht mehr darauf an, ob es sich um ein in der Krise gewährtes Darlehen handelt.1)

7.115

Zur möglichst anfechtungsrisikofreien Befriedigung des Altgesellschafters bleibt vor allem2) die (vorzugswürdige) Möglichkeit einer Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital (etwa als Einlage in die freie Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB); die Darlehensforderung erlischt dann durch Konfusion. Gleichwertig wäre ein Forderungsverzicht des Gesellschafters. In der Folge kann für die entschuldete Gesellschaft ein höherer Kaufpreis verlangt werden. Dieser Weg birgt aber in der Krise3) das Risiko eines steuerpflichtigen Gewinns.4)