8.1 Rechtliche Grundlagen der Verkäuferhaftung

Autor: Schön

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Das Gesetz enthält keine speziellen Regelungen zur Haftung aus dem Unternehmensverkauf. Es gelten die Vorschriften des allgemeinen Mängelgewährleistungsrechts (§§ 434 ff. BGB). In der Praxis jedoch spielen diese Vorschriften so gut wie keine Rolle, da sie den jeweiligen Interessenlagen beim Unternehmensverkauf nicht entsprechen. So ist es beispielsweise nicht das Interesse der Parteien, nach fehlgeschlagener Nachbesserung, den Kaufvertrag mittels des gesetzlichen Rücktrittsrechts (§ 437 Nr. 2 erste Alternative BGB) rückabzuwickeln. Unternehmenskaufverträge enthalten stattdessen regelmäßig ein eigenes, in sich geschlossenes Haftungsregime mit diversen Haftungsbeschränkungen. Dies gilt gleichermaßen für einen Verkauf als Asset Deal wie auch als Share Deal.

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