Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22.02.2024 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist die Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin veräußerte im Streitjahr 2021 ihre im Privatvermögen gehaltenen Anteile an der ... AG (im Weiteren X AG). Ihre Beteiligungsquote entsprach 5,93 %.
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