4.4 Vorab-Auslagerung bei unentgeltlicher Übertragung

Autor: Ott

4.22

Vielfach besteht in der Praxis der Wunsch, wesentliche Betriebsgrundlagen im Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils zurückzubehalten und entweder vor dem Zeitpunkt der Veräußerung oder zeit- oder taggleich mit der Veräußerung zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen zu überführen oder zu übertragen.

4.23

Im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen hat die Finanzverwaltung lange Zeit die Auffassung vertreten, eine Vorab-Auslagerung wesentlicher Betriebsgrundlagen sei unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtplanbetrachtung für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG schädlich. Mit dem BMF-Schreiben vom 20.11.20191) wurde diese Auffassung2) zur Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung in Teilen revidiert. Im Anschluss an die Rechtsprechung des BFH hält die Finanzverwaltung bei der unentgeltlichen Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils nicht mehr an der Gesamtplanbetrachtung fest.

4.24