Anlage: (zu § 187 Absatz 2 und 3) BewG
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411

Anlage: (zu § 187 Absatz 2 und 3) BewG Bewertungsgesetz

Anlage: (zu § 187 Absatz 2 und 3)

BewG ( Bewertungsgesetz )

Anlage 23
(zu § 187 Absatz 2 und 3) Bewirtschaftungskosten
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1. Verwaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Wohnung 230 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 30 Euro
2. Instandhaltungskosten (Basiswerte)
jährlich je Quadratmeter Wohnfläche 9 Euro
jährlich je Garage oder ähnlichen Einstellplatz 68 Euro
3. Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag 2 Prozent
II. Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung
1. Verwaltungskosten
jährlicher Rohertrag 3 Prozent
2. Instandhaltungskosten
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (alle Gebäudearten der Anlage 24, Teil II., mit Ausnahme der nachfolgend genannten Gebäudearten) 100 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudeart 13 der Anlage 24, Teil II.) 50 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
jährlich je Quadratmeter Nutzfläche (Gebäudearten 15 bis 16 und 18 der Anlage 24, Teil II.) 30 Prozent der Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche gemäß Nummer I.2
3. Mietausfallwagnis
jährlicher Rohertrag 4 Prozent