BFH - Beschluss vom 21.01.2020
IX R 26/19
Normen:
EStG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2020, 547
BStBl II 2020, 278
DB 2020, 650
DStR 2020, 640
DStRE 2020, 494
DStZ 2020, 304
FR 2020, 525
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 14.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3137/19

Aufforderung an den BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die Aufteilung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für ein bebautes Grundstück aufgrund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung

BFH, Beschluss vom 21.01.2020 - Aktenzeichen IX R 26/19

DRsp Nr. 2020/4264

Aufforderung an den BMF zum Beitritt zu einem Verfahren betreffend die Aufteilung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises für ein bebautes Grundstück aufgrund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung

Im Revisionsverfahren stellt sich die Frage, ob die vom BMF zur Verfügung gestellte "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" bei der Aufteilung eines vertraglich vereinbarten Kaufpreises auf Grund und Gebäude für Zwecke der AfA-Bemessung zugrunde gelegt werden kann. Der Senat hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 3 FGO).

Tenor

Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 26/19 beizutreten.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4;

Gründe

I.

Streitig ist die Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung auf Gebäude sowie Grund und Boden für Zwecke der Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA).