I. Die Beschwerden der Beteiligten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Mai 2012 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3) und sowie über dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat.
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