BAG - 07.08.1986 (6 ABR 57/85) - DRsp Nr. 1992/6301
BAG, vom 07.08.1986 - Aktenzeichen 6 ABR 57/85
DRsp Nr. 1992/6301
Einheitlicher Leitungsapparat als Voraussetzung für die Bildung eines gemeinsamen Betriebs durch mehrere Unternehmen auf der Grundlage einer Ä auch konkludent möglichen Ä Vereinbarung.
»1. Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken.
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