Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.04.2016 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu 1. ist eine GmbH & Co. KG (KG), deren alleiniger Kommanditist der Kläger und Revisionskläger (Kläger) zu 2. ist. Komplementärin der KG ist die V-GmbH (Komplementär-GmbH). Die KG erwarb am 12.12.2007 alle Anteile an der Komplementär-GmbH. Nach dem Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH war bis zum ...09.2009 der Kläger zu 2. als Geschäftsführer bestellt. Danach folgte ihm A in dieser Funktion.
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