I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Jahr 2005 alleiniger Gesellschafter der ... -GmbH (GmbH 1) und der ... GmbH (GmbH 2). Zudem war er Komplementär der im Handelsregister eingetragenen ... GmbH & Co. KG (KG). An der KG waren ferner beteiligt als Komplementärin ohne Einlage die ... GmbH (GmbH 3) und als Kommanditist mit einer Einlage von 5.000 € ... (S), ein Sohn des Klägers. Die KG, die ihrerseits die alleinige Gesellschafterin der GmbH 3 war, war lediglich vermögensverwaltend tätig.
Im Dezember 2005 wurde die Beteiligung des Klägers am Festkapital der KG von bisher 100.000 € auf 3.472.268,04 € erhöht. Zur Belegung dieser erhöhten Komplementäreinlage trat der Kläger seine Geschäftsanteile an der GmbH 1 mit sofortiger Wirkung an die KG ab. Zugleich veräußerte er seine Anteile an der GmbH 2 an die KG.
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