| 1. | Die Revision der Klägerin betreffend das Streitjahr 2005 wird als unbegründet zurückgewiesen. |
| 2. | Im Übrigen (Streitjahre 2006 und 2007) wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. März 2015 |
| 3. | Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Rechtsstreits übertragen. |
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