Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anwendung des sogenannten Abgeltungsteuersatzes gemäß § 32d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft ohne gewerbliche Prägung. Sie betätigte sich als Grundstücksverwaltungsgesellschaft, bevor sie 2007 das letzte Vermietungsobjekt veräußerte.
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