FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 01.03.2016
6 K 6371/12
Normen:
EStG § 15; FGO § 48 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 888

Berechnung des laufenden Gewinns bei der Umbuchung des Grundstücks einer KG vom Anlage- in das Umlaufvermögen

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 01.03.2016 - Aktenzeichen 6 K 6371/12

DRsp Nr. 2016/8378

Berechnung des laufenden Gewinns bei der Umbuchung des Grundstücks einer KG vom Anlage- in das Umlaufvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG § 15; FGO § 48 Abs. 1; FGO § 48 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist der laufende Gewinn der I... GmbH, die unter HRA 22... beim Amtsgericht H... im Handelsregister eingetragen ist. Die Kläger wenden sich gegen die Umbuchung des Grundstücks der KG vom Anlage- in das Umlaufvermögen und die daraus vom Beklagten hergeleiteten steuerlichen Folgen.

Die I... KG wurde im Jahr 1989 als geschlossener Immobilienfonds gegründet. Alleinige Komplementärin der KG war zunächst die J... GmbH, die im Jahr 2003 durch die K... GmbH ersetzt wurde; die K... GmbH befindet sich nicht in Liquidation. An der I... KG beteiligten sich ca. 100 Anleger als Kommanditisten, darunter die Kläger. Gegenstand des Unternehmens der I... KG war die Nutzung eines auf dem erworbenen Erbbaugrundstück L...-straße selbst errichteten Wohngebäudes des sozialen Wohnungsbaus mit 71 Wohnungen. Die I... KG erzielte aufgrund ihrer gewerblichen Prägung Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Einkommensteuergesetz - EStG -.