FG München - Urteil vom 17.11.2015
14 K 2223/13
Normen:
UStG § 14c Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2018, 29

Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

FG München, Urteil vom 17.11.2015 - Aktenzeichen 14 K 2223/13

DRsp Nr. 2016/14725

Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer Vorausrechnung über ein noch nicht geliefertes Blockheizkraftwerk

Tenor

1.

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids vom 20. Oktober 2015 wird die Umsatzsteuer für 2010 auf negativ XXX herabgesetzt.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

UStG § 14c Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einem gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk (BHKW).