Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. März 2011
Die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat, hat die Klägerin zu tragen.
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni. Gesellschafter waren zunächst die X-GmbH als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung und F als einziger Kommanditist.
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