FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.05.2018
9 K 9143/16
Normen:
UmwG § 123 Abs. 1 Nr. 1; UmwStG § 11 Abs. 2; UmwStG § 15 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
BB 2019, 2543
EFG 2018, 1681
GmbHR 2018, 1081

Bestehen einer Buchwertfortführung im Anschluss an die Aufspaltung des Vermögens einer GmbH; Anforderungen an die Versteuerung des Übertragungsgewinns

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - Aktenzeichen 9 K 9143/16

DRsp Nr. 2018/12897

Bestehen einer Buchwertfortführung im Anschluss an die Aufspaltung des Vermögens einer GmbH; Anforderungen an die Versteuerung des Übertragungsgewinns

Tenor

Der Gewerbesteuermessbetragsbescheid für 2008 vom 09.08.2016 wird ersatzlos aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, es sei denn die Klägerin leistet Sicherheit in derselben Höhe.

Normenkette:

UmwG § 123 Abs. 1 Nr. 1; UmwStG § 11 Abs. 2; UmwStG § 15 Abs. 2 S. 3;

Tatbestand

Die Prozessbeteiligten streiten um die Frage, ob im Anschluss an die Aufspaltung des Vermögens einer GmbH auf insgesamt .. Nachfolge-GmbHs nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes () eine Buchwertfortführung im Sinne von § Abs. des () auf Antrag zulässig ist oder ob einer Buchwertfortführung die gesetzliche Regelung in § Abs. Satz 3 entgegensteht mit der Folge, dass ein sog. Übertragungsgewinn entstanden ist. Außerdem streiten sie um die Frage, wer bei einem bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerrechtlichen Organschaftsverhältnis einen eventuell entstandenen Übertragungsgewinn zu versteuern hat (der Organträger oder die Rechtsnachfolger der Organgesellschaft).