BAG - Beschluß vom 17.07.1997
8 AZR 156/95 (B)
Normen:
BGB § 613a; Richtlinie 77/187/EWG (des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen) Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
AP Nr. 15 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187
BB 1997, 1848
NZA 1997, 1050
ZIP 1997, 1554
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 29.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 610/93
LAG Hamm, vom 11.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 (19) Sa 1900/93

Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

BAG, Beschluß vom 17.07.1997 - Aktenzeichen 8 AZR 156/95 (B)

DRsp Nr. 1997/6372

Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Reinigungsauftrags

»Im Hinblick auf die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95 hält der Senat sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht. Die im vorliegenden Verfahren zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zu stellenden Fragen können mit Hilfe der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 11. März 1997 beantwortet werden.«

Normenkette:

BGB § 613a; Richtlinie 77/187/EWG (des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen) Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen durch Betriebsübergang ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist und die Beklagte die Klägerin zu beschäftigen hat.

Der Senat hat mit Beschluß vom 21. März 1996 das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 177 EG-Vertrag Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen vorgelegt.