Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2005 -
Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 2005 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger Auskunft über seine Betriebsrentenanwartschaft bezogen auf den Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang schuldet.
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