Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine Kommanditgesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Erwerb und die Vermietung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Durchführung von Bauvorhaben allerArt ist An ihr beteiligten sich über einen Treuhand -Kommanditisten Geldgeber (sog. Treugeber-Kommanditisten) mit einer Einlage von je 6 000 DM. Die Antragstellerin erzielte, wie schon in den Vorjahren, im Streitjahr 1985 negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. DerAntragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt -FA-) hatte die negativen Einkünfte, soweit sie die Einlage der Treugeber überstiegen, in den Vorjahren als nur verrechenbare Werbungskostenüberschüsse festgestellL Den Werbungskostenüberschuß des Streitjahres beurteilte er in dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als ausgleichsfähig.
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