BFH - Urteil vom 11.05.1995 (IV R 44/93) - DRsp Nr. 1995/5524
BFH, Urteil vom 11.05.1995 - Aktenzeichen IV R 44/93
DRsp Nr. 1995/5524
»1. Wird eine OHG formwechselnd in eine KG umgewandelt und geht noch im Umwandlungsjahr der Anteil des einzigen Kommanditisten unentgeltlich auf die bisherige Komplementärin über, die das Unternehmen als Einzelunternehmen fortführt, so ist der anteilig auf die Zeit bis zu seinem Ausscheiden entfallende Verlustanteil des Kommanditisten diesem zuzurechnen, auch wenn der Verlustanteil der Ausgleichsbeschränkung nach § 15aEStG unterliegt.2. Mit dem unentgeltlichen Übergang des Kommanditanteils geht auf den Erwerber auch das Recht über, den Verlustanteil mit späteren Gewinnen aus dem Einzelunternehmen zu verrechnen.«