BFH - Urteil vom 22.11.1995 (II R 26/92) - DRsp Nr. 1996/19372
BFH, Urteil vom 22.11.1995 - Aktenzeichen II R 26/92
DRsp Nr. 1996/19372
»1. Werden durch einen Vertrag mehrere Grundstücke sowie nicht der Grunderwerbsteuer unterliegende Gegenstände erworben, so verstößt es --wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen-- grundsätzlich nicht gegen das Bestimmtheitsgebot, wenn die Grunderwerbsteuer dafür in nur einem Bescheid in einem Betrag festgesetzt wird.2. Ist der Erwerber eines Grundstücks eine aufschiebend bedingte Verpflichtung eingegangen, die nach allgemeinen Kriterien als Gegenleistung zu betrachten ist, so wird diese Verpflichtung mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zur nachträglichen zusätzlichen Gegenleistung. Mit Eintritt der Bedingung entsteht insoweit eine neue Grunderwerbsteuer. Diese ist durch einen zusätzlichen (selbständigen) Grunderwerbsteuerbescheid festzusetzen.«