LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2015
13 Sa 372/15
Normen:
Richtlinie 2001/23/EG;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3019/14

Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2015 - Aktenzeichen 13 Sa 372/15

DRsp Nr. 2016/7974

Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem Gesellschafterwechsel

Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/12/EG dar.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.02.2015 - 4 Ca 3019/14 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014, (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2014 sowie (weitere) 186,89 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.12.2014 nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 6 des TVöD-VKA zu vergüten.

Der erstinstanzlich ausgeurteilte Feststellungsantrag wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Vorschriften des TVöD-K für den Bereich der VKA einschließlich der diese Vorschriften ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung finden.