BMF - Schreiben vom 11.07.2011
IV C 6 - S 2178/09/10001

BMF - Schreiben vom 11.07.2011 (IV C 6 - S 2178/09/10001) - DRsp Nr. 2011/80390

BMF, Schreiben vom 11.07.2011 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2178/09/10001

DRsp Nr. 2011/80390

Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Bei der Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang ist die Frage aufgeworfen worden, unter welchen Voraussetzungen bei Anwendung der BFH-Urteile vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 - (BStBl 2011 II S. …Bei der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 24. Januar 2008 - IV R 37/06 - ist in einer Fußnote auf das vorstehende BMF-Schreiben hinzuweisen und Fundstelle bitte noch von der Redaktion des BStBl einfügen.) und vom 17. Juli 2008 - I R 77/06 - ( BStBl 2009 II S. 464) weiterhin vom Vorliegen einer verdeckten Einlage i. S. d. Ausführungen zu Abschnitt II. 1.b) des BMF-Schreibens vom 29. März 2000 ( BStBl 2000 I S. 462) auszugehen ist.

Hierzu nimmt das BMF unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

I. Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Erhöht sich durch die Übertragung eines Wirtschaftsguts der Kapitalanteil des Einbringenden, liegt insoweit eine Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten vor.