Checkliste für die Unterscheidung von entgeltlichen, unentgeltlichen und teilentgeltlichen Rechtsgeschäften |
Überlegungen aus Sicht des Erwerbers |
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Rechtsform des übertragenen Unternehmens(-teils) |
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Überprüfung der Entgeltlichkeit anhand der Rechtsform und der Einkunftsart des Zielunternehmens: |
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Hat das Zielunternehmen steuerliches Betriebsvermögen, gilt die Einheitstheorie, also liegt Entgeltlichkeit erst vor, wenn das Entgelt über dem Buchwert/Kapitalkonto des Zielunternehmens liegt. |
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Ist das Zielunternehmen vermögensverwaltend tätig oder eine Kapitalgesellschaft, gilt die Trennungstheorie: Das Entgelt ist in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil im Verhältnis des gezahlten Entgelts zum Verkehrswert/gemeinen Wert aufzuteilen. |
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Verlustvorträge oder verrechenbare Verluste: Führt die Übertragung zum vollständigen oder teilweisen Untergang der beim Zielunternehmen vorhandenen Verluste? |
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Gewerbesteuer: Der Wechsel des Inhabers unterbricht die Unternehmeridentität, so dass es zum (Teil-)Untergang von Verlustvorträgen bei der Gewerbesteuer kommen kann. |
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Lässt sich eine Rücklage oder Sonderabschreibung nach § 7g EStG für den Erwerb der betrieblichen Einheit bilden? |
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Grunderwerbsteuer: Kommt es durch die Übernahme zu einer Vereinigung von mehr als 95 % der Anteile in einer Hand? |
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