Checkliste für Haftungsrisiken nach dem erfolgten Unternehmenskauf

Checkliste für Haftungsrisiken nach dem erfolgten Unternehmenskauf

 

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Übertragung einer betrieblichen Einheit oder von Anteilen an einer Gesellschaft

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Bei Unternehmensfortführung: Haftung nach §  25 HGB und/oder §§  74, 75 AO und/oder §§  128, 129, 130 oder 160 HGB

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Vertragliche Haftungsbeschränkung: bei gesetzlicher Haftung nach §§  25 HGB und/oder §§  74, 75 AO und/oder §§  128, 129, 130 oder 160 HGB nicht wirksam gegenüber Dritten, also Vereinbarung eines Freistellungsanspruchs gegenüber dem Veräußerer bzw. Erwerber

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Bei Übertragung eines Kommanditanteils: Anmeldung der Sonderrechtsnachfolge ans Handelsregister

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Bei Sozialversicherungs- und Steuernachforderungen: nur Haftung für rückständige Abgaben, wenn ein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat und das nämliche Unternehmen fortbesteht; Ausnahme §  75 AO

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