13.1 Der Kaufpreis in der Beratungspraxis

Autor: Demuth

13.1

Die Ermittlung des Kaufpreises ist von zentraler Bedeutung beim Unternehmenskauf und entsprechend nehmen die Verhandlungen darüber - neben den vom Verkäufer abzugebenden Garantien (siehe Rdnr. 8.13 ff.) - regelmäßig den größten Raum bei den Verhandlungen über den Unternehmenskauf ein.

13.1.1 Bedeutung des Kaufpreises beim Unternehmenskauf

13.2

Mit einer Einigung über den Kaufpreis steht und fällt der Unternehmenskauf. Um keine unnötigen Ressourcen an Zeit und Aufwand zu verschwenden, sollten sowohl der Käufer als auch der Verkäufer bereits vor Eintritt in die eigentlichen Verhandlungen grundlegende Überlegungen zum Unternehmenswert und Kaufpreis anstellen:

Der Käufer sollte möglichst konkret ermitteln, was ihm das zu erwerbende Unternehmen aus individueller strategischer Sicht wert ist und welche Eigen- und Fremdmittel ihm zur Zahlung des Kaufpreises zur Verfügung stehen.

Der Verkäufer sollte seinerseits vorab prüfen, zu welchem Kaufpreis er überhaupt bereit ist, sein Unternehmen zu veräußern. Insbesondere wenn, z.B. altersbedingt oder aus finanziellen Gründen, eine gewisse Notwendigkeit besteht, das Unternehmen zu veräußern, ist es wichtig, dass die Kaufpreisvorstellung auf realistischen Annahmen und einer marktgerechten Bewertung beruht.

13.3

Praxistipp