26.1 Entscheidungskriterien

Autor: Probst

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"Die Rechtsform muss zum Unternehmen passen wie ein gut geschnittenes Kleid."1) Ändern sich die Rahmenbedingungen einer Unternehmung, ist eine Überprüfung der Rechtsform angezeigt. Deshalb sollte der Unternehmenskauf stets zum Anlass genommen werden, zu überprüfen, inwieweit die Rechtsform des erworbenen Unternehmens einerseits noch zur wirtschaftlichen Tätigkeit der erworbenen Einheit selbst und andererseits zur Struktur, in die die Unternehmung eingegliedert werden soll, passt. In diese Überprüfung müssen sowohl steuerliche als auch außersteuerliche Entscheidungskriterien einbezogen werden. Zu den außersteuerlichen Entscheidungskriterien zählen die Haftung, die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis, die Möglichkeiten der Erfolgsbeteiligung, die Ausgestaltung der Mitbestimmung, Finanzierungsmöglichkeiten, die Publizitätspflicht und der rechtsformspezifische Aufwand.

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