Autor: Fietz |
Die Besteuerung des Unternehmensverkaufs richtet sich im Wesentlichen danach, ob der Verkauf im Wege eines Asset oder Share Deals erfolgt. Beide Formen unterscheiden sich aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht grundlegend, weshalb sich auch die Fragestellungen an den Berater für die beiden Transaktionstypen erheblich voneinander unterscheiden.
Im Vergleich fällt zunächst auf, dass auf Verkäuferseite unterschiedliche Personen handeln. Während die GmbH unstreitig Unternehmer ist und der Verkauf der Einzelwirtschaftsgüter durch sie somit grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt, lässt sich dies für den Anteilsverkauf durch V nicht ohne weiteres bejahen. Ist V kein Unternehmer, unterliegt der Verkauf bereits dem Grunde nach nicht der Umsatzsteuer. Der Prüfung der Unternehmereigenschaft kommt beim Share Deal somit gesteigerte Bedeutung zu.
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