Autor: Hüls |
Der Unternehmerbegriff setzt nach § 2 Abs. 1 UStG eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit voraus. Hierbei kommt es weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit des Leistenden an.1) Für die Unternehmereigenschaft einer Personengesellschaft ist es insbesondere unerheblich, ob ihre Gesellschafter Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind.2) Damit können auch vermögensverwaltende Personengesellschaften - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - Unternehmer i.S.d. § 2 UStG sein. Die einzelnen Gesellschafter einer umsatzsteuerfähigen Personenvereinigung werden (für sich betrachtet) durch ihre Gesellschafterstellung nicht Unternehmer.3) Gleichwohl können diese Personen (Gesellschafter) ein Unternehmen betreiben und in ihrer Eigenschaft als Unternehmer auch gegenüber der Gesellschaft Leistungen erbringen.
1) | BFH, Urt. v. 21.04.1994 - V R 105/91, BStBl II, 671. |
2) | BFH, Urt. v. 18.12.1980 - V R 142/73, BStBl II 1981, 408. |
3) | EuGH, Urt. v. 21.10.2004 - |
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