23.9 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Autor: Bolk

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Die vorstehenden Grundsätze zur steuerrechtlichen Beurteilung des Erwerbs eines Mitunternehmeranteils gelten nicht nur bei Beteiligungen an einer gewerblich tätigen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG), infizierten (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) oder geprägten (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) Personengesellschaft, sondern in gleicher Weise beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer land- und forstwirtschaftlich (§ 13 EStG) oder einer freiberuflich oder sonst selbständig tätigen (§ 18 EStG) Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft, soweit die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erfolgt. Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG sind auch die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG zu beachten. Die Anschaffungskosten für einen Praxiswert sind bei einer freiberuflich tätigen Berufsausübungsgemeinschaft (GbR, PartG oder PartGmbB) allerdings abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG auf sechs bis zehn Jahre abzuschreiben.1)

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