21.13 Teilentgeltliche Übertragungen und Schenkungsteuer

Autor: Hüls

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Da ein Unternehmens-/Anteilskauf, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, auch teilentgeltlich erfolgen kann, sollten im Rahmen der Vorbereitungsphase eines Unternehmens- bzw. Anteilskaufs auch schenkungsteuerliche Fragestellungen respektive Belastungen in den Entscheidungsprozess mit einfließen. Dies beginnt bereits mit der Frage, wer eine etwaige anfallende Schenkungsteuer zu übernehmen hat. Denn bei einer Schenkung sind Steuerschuldner gem. § 20 Abs. 1 ErbStG nebeneinander der Erwerber und auch der Schenker. Beide sind Gesamtschuldner, jeder von ihnen schuldet die gesamte Leistung. Gehören zum Vermögen der (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft Anteile an Kapitalgesellschaften, oder befinden sich die Anteile an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Betriebsvermögen des Gesellschafters (Zebragesellschaft), so stellt sich die Frage nach der Anwendung der Steuervergünstigungen der §§ 13a, 13b ErbStG.

21.13.1 Anteile an Kapitalgesellschaften

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