Autor: Ott |
Die Umwandlung einer GmbH in ein Personenunternehmen führt regelmäßig zum Eintritt eines Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG, sofern die Anteilseigner der umzuwandelnden GmbH beim Anteilserwerb hohe Anschaffungskosten aufgewendet haben. Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, werden nämlich die Anschaffungskosten im Rahmen der Umwandlung vernichtet.
Beispiel (Erwerberfall)An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 Euro sind A und B zu je 50 % beteiligt. Die Gesellschafter haben ihre Anteile vor zehn Jahren jeweils zum Preis von 500.000 Euro erworben. Zur Vorbereitung einer Veräußerung der Anteile wird die X-GmbH mit Wirkung zum 31.12.2021 in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Die X-GmbH verfügt zu diesem Zeitpunkt neben dem Stammkapital von 100.000 Euro über thesaurierte Gewinne i.H.v. 200.000 Euro. Die Kosten für den Vermögensübergang (Notar- und Steuerberatungskosten), die von der GmbH & Co. KG getragen werden, betragen 20.000 Euro. Lösung |
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